Parkordnung

Allgemeine Parkordnung

Diese Parkordnung gilt für alle Gäste; für unsere Jahres- und Saisongäste gibt es zusätzliche Regelungen.

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Rezeption und anderer Einrichtungen entnehmen Sie bitte der Witterzomertijd und/oder der App. Hier finden Sie auch die Freizeitmöglichkeiten, die wir anbieten.

Ruhe

Von 23 Uhr bis 8 Uhr morgens ist absolute Ruhe vorgeschrieben. Vor 9 Uhr und nach 21 Uhr sollte unnötiger Lärm vermieden werden. Versammlungen nach 23 Uhr sind nicht erlaubt. Radios, Fernseher und Musikinstrumente sind für den eigenen Gebrauch bestimmt. Bitte stören Sie andere Gäste nicht.

Haustiere

Haustiere sind nur auf den Campingplätzen Boersveld, Tippie, Berkenweide, Jagtweide, Witteres, Witterholt und Wittergoorn erlaubt. Hunde müssen immer an der Leine geführt werden, auch im Bereich ihrer eigenen Unterkunft. Es ist nicht gestattet, in der Nähe der Unterkunft oder des Stellplatzes Zäune aufzustellen, in denen sich der Hund „frei bewegen“ kann. Es ist nicht erlaubt, Hunde außerhalb der hellgrünen Bereiche der Karte mitzunehmen. Sie sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften Ihres Hundes zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass andere Gäste nicht durch Ihr Tier belästigt werden. Bei Zwischenfällen kann Ihrem Haustier der Zutritt zum Park verweigert werden. Katzen müssen ein Identifikationsband tragen.

Verkehr

Wir bitten Sie, sich an die Verkehrsregeln zu halten, die in Witterzomer gelten, nämlich:
- Höchstgeschwindigkeit 10 km. Denken Sie an die spielenden Kinder!!!
- Von 22.00 Uhr bis 7.30 Uhr ist kein motorisierter Verkehr auf dem Gelände erlaubt. Auch die Schranken sind während dieser Zeit geschlossen. 
- Der interne motorisierte Verkehr ist nicht erlaubt.
- Transportmittel mit einem (Hilfs-)Motor, ausgenommen Elektrofahrräder, sind nicht erlaubt, dazu gehören Hoverboards, Quads, Mini-Zweiräder, Elektroroller, usw.
- Mopeds, Mofas, Motorroller und Motorräder gelten als zusätzliche Verkehrsmittel und müssen registriert werden, wenn sie auf dem Gelände gefahren werden. 
- Die Schranken funktionieren über die Erkennung des Kennzeichens. Nur zugelassene Fahrzeuge haben Zugang. Bei Verstößen gegen die oben genannten Regeln wird die Zufahrt - notfalls ohne Rücksprache - für Ihr Fahrzeug gesperrt.

Besucher

Besucher sind herzlich willkommen. Sie sind für die Anmeldung Ihrer Gäste und deren Verhalten verantwortlich. Von den Maiferien bis September wird für Tagesbesuche eine Besuchergebühr erhoben. Alle Transportmittel für Gäste müssen an der Rezeption auf dem Dauerparkplatz abgestellt werden. Jüngere Besucher werden nur mit der (schriftlichen) Erlaubnis der Eltern des zu besuchenden Gastes zugelassen. Kinder/Jugendliche bis 23 Jahre dürfen sich während der Abwesenheit ihrer Eltern nicht im Park aufhalten. Sollte dies zu Zwischenfällen oder Belästigungen führen, wird dem Besucher der Zutritt verweigert.

Stellplätze

  • Wenn nicht anders angegeben, befindet sich der Stellplatz links vom Pfosten.
  • Der Wohnwagen/das Zelt sollte mittig auf dem Stellplatz stehen, wobei der Eingang der Campingausrüstung zur Straßenseite zeigt. Beim Aufstellen auf einem Feld sollte die Öffnung zur Mitte des Feldes zeigen.
  • Pavillons mit einer maximalen Größe von 3 x 3 Metern sind erlaubt. Zelte mit festem Charakter sind nicht erlaubt. Größere Abmessungen nur auf Anfrage und gegen Aufpreis.
  • Wenn Sie keine Stellplatznummer reserviert haben, können Sie nur einen Stellplatz aus den an der Rezeption angegebenen Nummern auswählen. Die Stellplatznummer muss direkt an der Rezeption angegeben werden.
  • Der Abstand zwischen dem Wohnwagen/Zelt und dem Wohnwagen/Zelt des Nachbarn sollte nach Möglichkeit mindestens 5 m betragen.
  • Wenn andere den Wohnwagen/das Zelt benutzen, sind Sie verpflichtet, dies der Rezeption zu melden.
  • Bei der Abreise muss der Stellplatz bis 12 Uhr sauber und aufgeräumt verlassen werden. Bitte melden Sie sich an der Rezeption ab.

Schwimmen

  • Das Schwimmbad und der Badeteich sind für die Gäste kostenlos und auf eigene Verantwortung zugänglich.
  • Schwimmreifen und aufblasbare Gegenstände sind im Schwimmbad aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Natürlich gibt es eine Ausnahme für Hilfsmittel für Kinder ohne Schwimmdiplom.
  • (Kleine) Kinder müssen beim Besuch des Pools/Badeteichs von einem Erwachsenen begleitet werden.
  • Aus Sicherheitsgründen dürfen sich Personen innerhalb der Umzäunung des Schwimmbeckens nur in Badekleidung aufhalten.
  • Oben-ohne-Schwimmen/Sonnenbaden ist in allen Badeeinrichtungen nicht gestattet.
  • Der Naturteich ist Natur pur. Schwimmen und Bootfahren ist hier - auch aus Sicherheitsgründen - nicht erlaubt.
  • Das Angeln ist nur im Fischteich erlaubt, weder am Teich oder Strandteich. Kinder müssen beim Angeln von einem Elternteil/Erziehungsberechtigten begleitet werden.

Sanitäre Einrichtungen

  • Das Warmwasser in den Sanitärgebäuden ist kostenlos. 
  • Leeren Sie Ihre chemische Toilette nur an den dafür vorgesehenen Stationen.
  • Kinder müssen zum Toilettengebäude begleitet werden.
  • Die unsachgemäße Nutzung der Sanitärgebäude und des Wassers ist nicht gestattet.

Abfallentsorgung

Im Interesse der Umwelt bemühen wir uns in Witterzomer, die Abfälle so weit wie möglich in den entsprechenden Behältern (Glas, Papier und Hausmüll) zu trennen. Alle Container befinden sich in der Entsorgungsstation bei den Eingangstoren. Die Müllpresse ist nur für Hausmüll in verschlossenen Säcken bestimmt. Sperrmüll muss auf der städtischen Mülldeponie abgegeben werden. Die Entsorgungsstelle ist durch eine Kameraüberwachung gesichert. Wenn ein Missbrauch festgestellt wird, werden Ihnen mindestens 50 € in Rechnung gestellt.

Sonstiges

  • Auf dem Gelände darf nicht gegraben werden. (z.B. keine Rinnen um das Zelt)
  • Aus Gründen des Brandschutzes sind (Lager-)Feuer/Feuergruben/Schalen nicht erlaubt. 
  • Grillen ist erlaubt - auf geschlossenen Grillstellen - sofern keine Geruchs- oder Rauchbelästigung entsteht.
  • Um den natürlichen Charakter von Witterzomer zu erhalten, ist die Verwendung von festlicher Beleuchtung und Dekoration nicht gestattet. 
  • Es ist untersagt, im Park Waren anzubieten.
  • Es ist nicht gestattet, Planschbecken/Pools auf dem Campingplatz oder in der Nähe der Unterkunft aufzustellen.
  • Es ist nicht gestattet, Elektroautos auf dem Stellplatz oder an der Unterkunft aufzuladen. 
  • Die Verwendung von Lautsprecherboxen ist auf dem gesamten Gelände nicht gestattet.
  • Elektroautos können an den Ladestationen vor der Rezeption aufgeladen werden. Bitte stellen Sie das Auto nach dem Aufladen so ab, dass die Ladesäulen für andere Nutzer frei sind.
  • Das Parken von Anhängern ist auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt.

Haftung

  • Die Gäste von Witterzomer haften in vollem Umfang für Schäden am Eigentum des Parks, sowie für gemietete oder verlorene Gegenstände. Die Direktion haftet nicht für Unfälle der Gäste, Beschädigung, Verlust und Diebstahl von Eigentum der Gäste.
  • Für alle Verträge gelten die Recron-Bedingungen (auch an der Rezeption erhältlich).
  • Den Anweisungen des Personals/der Direktion ist unverzüglich Folge zu leisten. In allen Fällen, die nicht durch diese Bestimmungen abgedeckt sind, entscheidet die Direktion. Die Direktion kann jedermann den Zugang zum Gelände verbieten oder verweigern.